10.06.2020
Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platzbelegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:
→ Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen. Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!
→ Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift eingetragen wird!
→ Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde Einzel- bzw. 2 Stunden Doppelspiel eine Wochenvorreservierung ( WV ) vorzunehmen. Dazu müssen die Namen beider bzw. aller vier Mitglieder eingetragen und die Belegung muss mit „ WV “ gekennzeichnet werden. In der vorreservierten Zeit dürfen dann auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem Platz spielen.
Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide, bei einem Doppelspiel für alle vier Spielpartner!
Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich !
→ Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage anwesend sein ! Punkt 1 der „Maßnahmen und Verhaltensregeln“ bleibt hiervon unberührt.
Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV statthaft.
Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!
Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.
Koblenz-Güls, 10.06.2020
Der Vorstand
TC Güls