Platzbelegung

                                                               27.05.2020

Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platz-belegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:

Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch
      ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen.
      Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!

→  Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift
      eingetragen wird!

→  Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde
      eine Wochenvorreservierung (WV) vorzunehmen. Dazu müssen
      die Namen beider Mitglieder eingetragen und die Belegung muss
      mit „WV“ gekennzeichnet werden. In dieser Stunde dürfen dann
      auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem
      Platz spielen.
      Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide Spielpartner!
      Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich!

→  Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den
      Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage
      anwesend sein!
      Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die
      Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu
      erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV
      statthaft.

Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!

Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.

Der Vorstand