Neue Vorgaben und Verhaltensregeln zur aktuellen Corona-Situation ab 02.11.2020!
Folgende Auszüge geben Auskunft über die neuen Vorgaben und Verhaltensregeln auf unserer Anlage:
Auszug aus : Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020
Teil 5
Sport und Freizeit
§ 10 Sport
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Auszug aus:
Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz zur Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2
10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot . Die Sportanlagen sind spätestens 30 Minuten nach Trainings- und Wettkampfabschluss zu verlassen . Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt .
Hiernach bleibt also festzuhalten:
→ Es darf nur Einzel gespielt werden, kein Doppel (wenn die Teilnehmer mehr als zwei Hausständen angehören)!
→ Die Umkleide- bzw. Duschräume dürfen nicht genutzt werden!
→ Es darf kein Alkohol auf der Anlage konsumiert werden!
→ Die Anlage muss spätestens 30 Minuten nach der sportlichen Betätigung verlassen werden!
Koblenz-Güls, 01.11.2020
Der Vorstand TC Güls