Verhaltensregeln Corona

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation

10.06.2020

1. Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist nur zum Tennisspielen bzw. zur Eintragung in den Belegungsplänen gestattet. Sonstige Verweilzeiten auf der Anlage sind zu vermeiden.

2. Das Doppelspiel ist auf eigene Verantwortung möglich. Es gibt aktuell keine offizielle Freigabe des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes. Der Verband hat zunächst auf Basis der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.06.20, gültig ab 10.06.20, das Doppelspiel freigegeben, dies aber am 09.06. wegen Rechtsunsicherheit wieder revidiert. Der Vorstand des TC Güls interpretiert die Verordnung so, dass Doppelspielen nicht erlaubt ist.

3. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

4. Im Clubhaus sind nur die Toilettenräume geöffnet. Das Betreten dieser Räume hat einzeln zu erfolgen.

5. Das Duschen auf der Anlage ist nicht gestattet. Bei Medenspielen ist das Duschen für die Spieler unter Einhaltung der festgelegten Hygiene-Regeln möglich. Die betroffenen Mannschaftsführer erhalten die Regeln und sind für die Einhaltung verantwortlich.

6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls